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STEAM DARF NICHT ZU IHRER ERBSCHAFT GEHÖREN

Und vor 12 Jahren hat die EU festgelegt, dass alles, was man kauft, ob digital oder nicht, übertragbar ist.
abysan
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Steam darf nicht zu Ihrer Erbschaft gehören

Es gab eine Zeit, in der wir, wenn wir ein Produkt besaßen oder kauften, es anfassen, streicheln, riechen und benutzen konnten, wie wir wollten. Aber die digitale Welt hat sich in eine seltsame Richtung entwickelt: Heutzutage wollen die Unternehmen fast nichts mehr aus unseren Händen geben, und selbst Traktoren, Autos und Videospiele sind Produkte, die wir nutzen, aber nicht vollständig besitzen können.

Bei Videospielen war es auch so, dass wir zwar nicht alle Rechte an dem Spiel besaßen, aber die Kassetten und Discs frei verschenken - kaufen - konnten, es gab keine persönliche Bindung an die Gegenstände. Aber der digitale Cloud-Markt ist ein anderes Terrain. Wir sind oft froh, wenn die Unternehmen uns unsere Spiele auf unseren Computern laufen lassen, obwohl es so viele Kopierschutzmechanismen und Einschränkungen für die Ausführung der Programme auf unseren eigenen Computern gibt.

Das ist auch bei Steam nicht anders. Der größte PC-App-Store sagt, dass wir so wenig mit den Spielen zu tun haben, die wir kaufen, dass wir sie nicht einmal vererben können.

Ein Restera-Nutzer hat einen Screenshot geteilt und das Steam-Support-Team gefragt, was passieren würde, wenn er stirbt und die Rechte an seinem Steam-Konto testamentarisch vererbt.

Die Antwort des Steam-Supportteams lautet, dass Steam-Konten und Spiele leider nicht auf andere übertragen werden können, weder durch Zugriff noch durch Zusammenlegung von Konten. Das bedeutet, dass Sie Ihr Steam-Konto auch mit einem Testament nicht auf eine andere Person übertragen können. Es ist interessant, dass GamingOnLinux die Nutzungsbedingungen anderer Anwendungsspeicher gescannt hat und überall ähnliche rechtliche Schutzmaßnahmen gefunden hat. Das Überraschendste ist, dass sogar die kopierschutzfreie GOG.com-Richtlinie besagt, dass es nicht möglich ist, Ihr GOG-Konto oder dessen Inhalt auf eine andere Person zu übertragen.

Im Jahr 2012 gab die Europäische Union eine Erklärung ab, in der es hieß, dass die Vertreiber digitaler Software aufgrund eines Gerichtsverfahrens den Nutzern nicht verbieten können, digitale Software weiterzuverkaufen. Es scheint jedoch, dass die EU Steam und anderen Videospielplattformen noch keine Aufmerksamkeit geschenkt hat, obwohl Verträge in der Regel EU-spezifische Klauseln enthalten.

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