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LAUT SONY ERWARTET NUR EIN UNVERNÜNFTIGER KÄUFER, DASS DAS, WAS ER KAUFT, AUCH IHM GEHÖRT

Sony verteidigt sich in einem Rechtsstreit mit einem ziemlich dummen Argument.
abysan
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Laut Sony erwartet nur ein unvernünftiger Käufer, dass das, was er kauft, auch ihm gehört

Was bedeutet für uns die Schaltfläche „Kaufen“? Sony kennt die Antwort jedenfalls: Nach deren Ansicht bedeuten die Schaltflächen „Jetzt kaufen“ und „Kauf bestätigen“ keinesfalls, dass wir das jeweilige Spiel tatsächlich für uns selbst erwerben. 

Im Juni reichten vier Spieler in Kalifornien eine Klage gegen Sony ein, mit der Begründung, dass Sony die Verbraucher irreführe. Der PlayStation Store verwendet Schaltflächen und Formulierungen wie „Jetzt kaufen“ und „Kauf bestätigen“, wodurch der Eindruck erweckt wird, als könne jemand, der über diese Schaltflächen einen Kauf tätigt, tatsächlich in den Besitz des ausgewählten digitalen Produkts gelangen. 

Sony ist hingegen der Ansicht, dass es mit diesen Bezeichnungen überhaupt kein Problem gibt, da im Lizenzvertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass die Software mit dem Kauf lediglich lizenziert und nicht verkauft wird – was in der heutigen Welt selbstverständlich ist.

Sony hat in einem offiziellen Schriftsatz reagiert, und hier muss man sich nun festhalten, denn – salopp gesagt – wird darin vermittelt, dass nur ein Dummkopf glaubt, der Kauf sei ein echter Kauf.

„Wie auch die Kläger einräumen, stellt Abschnitt 1 der SPLA (Software-Produkt-Lizenzvereinbarung) ebenfalls klar, dass wir Ihnen die Software lizenzieren und nicht verkaufen. Das macht auch Sinn. Im digitalen Zeitalter ist es unrealistisch anzunehmen, dass vernünftige Verbraucher dachten, sie würden das Eigentumsrecht an einem digitalen Spiel erwerben …“

Und wartet ab, denn hier kommt die wahre gordische Schleife in Sonys Argumentation!

„…Wäre dies der Fall, hätte der Kläger Edward Heycock das Spiel ‚Resident Evil Requiem‘ am 25. Februar 2026 nicht für 69,99 Dollar im PlayStation Store kaufen können, nachdem der andere Kläger, Jason Mendoza, es bereits am 14. Februar 2026 erworben hatte – denn dann wäre Herr Mendoza und nicht Sony im Besitz des Spiels gewesen.“ 

Unglaublich. Sony hat also das Recht, dem Spieler sein digital erworbenes Spiel, seinen Film oder seine Musik jederzeit wieder wegzunehmen, weil es ihrer Meinung nach unmöglich ist, ein digitales Produkt mehrfach zu verkaufen. Das ist eine Art interdimensionale Wendung, die die Raum-Zeit-Kontinuität der Softwareverteilung der letzten 50 Jahre erschüttern könnte.

Es ist unklar, warum ein einfacher Spieler sich durch juristische Irrwege kämpfen muss, um dies zu verstehen; wenn Sony jedoch Recht hat und es tatsächlich unmöglich ist, ein digitales Produkt mehrfach zu verkaufen, warum schreiben sie dann nicht anstelle des „Kaufen“-Buttons: „begrenzte Lizenz mit eingeschränktem Zugriff, die jederzeit widerrufen werden kann“? Vielleicht, weil die Leute nicht bereit sind, für nichts Geld auszugeben? Der Rechtsstreit trifft Sony also an einer sehr empfindlichen Stelle, und bei Durchsetzung eines angemessenen Verbraucherschutzes hätte das Unternehmen mit solchen Argumenten wohl kaum eine Chance – aber die Zeit wird zeigen, wem das Gericht Recht gibt.

Die Frage ist nun nur noch, wie man es beim Verkauf von Kassetten und optischen Datenträgern gelöst hat, dass man dem Nutzer den Datenträger nicht wegnehmen muss, wenn die befristete Lizenz abgelaufen ist, die er beim Kauf des Spiels erhalten hat. Glücklicherweise muss sich Sony mit dieser Frage jedoch nicht lange beschäftigen, da der Verkauf physischer Datenträger bald eingestellt wird.

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