Der frühere Beschluss des Europäischen Parlaments, dass alle neuen Notebooks ab dem 28. April 2026 mit einem einzigen Ladegerätanschluss ausgestattet sein müssen, wird voraussichtlich zu einer Verringerung des Elektroschrotts führen und den Nutzern von Notebooks einige Euro ersparen. Die EU-Richtlinie über gemeinsame Ladegeräte, die im Dezember 2024 teilweise in Kraft getreten ist, gilt seit gestern unter bestimmten Bedingungen für Notebooks
Die Verwendung eines einzigen Ladegerätanschlusses wird die Interoperabilität von Ladegeräten zwischen Produkten verschiedener Notebook-Hersteller ermöglichen: Um den USB-C-Anschluss als Ladegerätanschluss zu nutzen, wird der Power-Delivery-Standard eingeführt, der einen gemeinsamen Standard-Nenner bietet, so dass ein Standard-USB-C-Ladegerät für mehrere Geräte verwendet werden kann. Power Delivery ermöglicht die Kommunikation zwischen dem Gerät und dem Ladegerät, um die erforderliche Leistungsstufe für eine reibungslose Akkuladung zu gewährleisten.
Nach der aktuellen Entscheidung müssen nur Notebooks, die eine Akkuladeleistung von 100 W oder weniger benötigen, einen USB-C-Anschluss verwenden, während Modelle mit höherer Leistung weiterhin herkömmliche Akkuladegeräte verwenden können, die jedoch nicht von der Entscheidung betroffen sind. Der USB-C-Anschluss selbst kann derzeit im Rahmen des Power-Delivery-Standards eine Ladeleistung von bis zu 240 W unterstützen, sodass die neue Regelung im Laufe der Zeit auf 100 W bis 240 W erweitert werden könnte.
Die Europäische Kommission rechnet vor, dass die Verbraucher insgesamt rund 250 Millionen Euro einsparen könnten, wenn ab dem 28. April 2026 in der EU nur noch neue Notebooks mit einer einzigen Ladebuchse verkauft werden dürften - ein sehr hoher Betrag. Diese Zahl wurde für das Jahr 2022 festgelegt, und die Kosteneinsparungen könnten bei Berücksichtigung der Inflation noch viel höher ausfallen. Ebenso wichtig ist, dass durch die Entsorgung von ausrangierten und/oder defekten Ladegeräten jährlich rund 11 000 Tonnen Elektroschrott entstehen, die durch die neue Verordnung erheblich reduziert werden.
In der Europäischen Union werden ab Dezember 2024 Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Spielkonsolen und tragbare Lautsprecher mit einem einzigen Ladegerätanschluss verkauft, was bedeutet, dass sie auch den USB-C-Anschluss nutzen werden.
Die einzelnen Hersteller hatten vor der Einführung der neuen Regeln ausreichend Zeit, sich vorzubereiten, und müssen sich nun an die neuen Marktanforderungen anpassen. Für neue Notebooks in Kategorien, die eine Akkuladeleistung von 100 W oder weniger benötigen, ist die Verwendung von USB-C-Anschlüssen nun obligatorisch, aber gebrauchte Produkte können weiterhin mit den alten Akkuladegeräten verkauft werden.