Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass sie derzeit keine Änderung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Initiative „Stop Killing Games“, für die 1,3 Millionen gültige Unterschriften gesammelt wurden, für gerechtfertigt hält. Sie vertritt die Auffassung, dass die Verbraucher seit 2022 durch das EU-Recht umfassend geschützt sind und dass der Rechteinhaber aufgrund der Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums nicht verpflichtet werden kann, seinen kommerziellen Dienst nach dessen Einstellung fortzuführen.
„Die Kommission sieht derzeit keine Möglichkeit, eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Spielbarkeit von Videospielen nach Beendigung ihres kommerziellen Angebots vorzuschreiben. Dies liegt unter anderem an den bestehenden Rechten des geistigen Eigentums. Nach dem EU-Urheberrecht verfügen die Rechteinhaber über ausschließliche Rechte an ihren Werken (...) Die geltenden EU-Verbraucherschutzvorschriften bieten jedoch bereits erhebliche Garantien zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher. (...)
Die Richtlinie über digitale Inhalte und digitale Dienste gewährt den Verbrauchern Rechtsbehelfe für den Fall, dass die gelieferten Inhalte oder Dienstleistungen nicht vertragsgemäß sind und nicht den berechtigten Erwartungen der Verbraucher entsprechen. In solchen Fällen haben die Verbraucher möglicherweise Anspruch auf eine angemessene Rückerstattung ihrer Kaufkosten. (...) Um den Bedenken der Spieler Rechnung zu tragen, plant die Kommission zudem mehrere konkrete Maßnahmen. Zunächst wird ein Dialog mit Vertretern der Videospielbranche und von Verbraucherorganisationen initiiert, mit dem Ziel, einen Verhaltenskodex der Branche für den Umgang mit dem „Ende des Lebenszyklus“ (end of life) von Videospielen auszuarbeiten.
Zweitens wird die Kommission mit Verbraucherorganisationen und Behörden zusammenarbeiten, um das Bewusstsein für die Verbraucherrechte zu stärken, einschließlich der Garantien zum Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen“, schreibt die Kommission in ihrer Mitteilung unter .
Ross Scott und sein Team sind natürlich enttäuscht. Ross hatte bereits vor einigen Tagen angedeutet, dass dies wahrscheinlich das Endergebnis sein würde, da die Europäische Kommission ihren Standpunkt bereits vor einem Jahr in einem versehentlich veröffentlichten Artikel dargelegt hatte und diesen trotz der 1,3 Millionen gültigen Unterschriften nicht geändert hat.
Ross zufolge hat die Kommission zudem ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt. Laut der Mitteilung und den dazugehörigen Kommentaren schützen die EU-Rechte die Verbraucher, aber wir alle sehen, dass regelmäßig mehrere Spiele ohne Vorwarnung und oft ohne Rückerstattung des Kaufpreises eingestellt und endgültig gelöscht werden. Ross ist der Ansicht, dass die Kommission zumindest hätte klarstellen können, wann und in welchen Fällen dem Käufer Rechtsschutz zusteht, denn derzeit weiß in der EU niemand, welche Rechte den Käufern von Videospielen zustehen. Käufer aus allen Ländern berichteten, dass sie zwar Beschwerden bezüglich Videospielen eingereicht hätten, wussten die Verbraucherschutzbehörden nie, wie sie vorgehen sollten; genau aus diesem Grund hätte die Kommission eine Antwort geben müssen, damit die zuständigen Behörden zumindest die bestehenden Gesetze richtig auslegen können.
Es ist zudem bedauerlich, dass die Kommission vor ihrer Entscheidung den Lobbyverband der Videospielindustrie (ESA) mehrfach zu privaten Anhörungen eingeladen hat, ohne dass die SKG jemals die Möglichkeit hatte, ihren Standpunkt darzulegen.
Die Initiatoren von „Stop Killing Games“ und die sie unterstützenden Abgeordneten des Europäischen Parlaments hatten jedoch mit dieser Antwort gerechnet, und die 1,3 Millionen Unterschriften haben ihnen neue Wege eröffnet.
Die EU ist eine äußerst komplexe Institution mit einer Vielzahl von Organisationen, und das Europäische Parlament ist in dieser Form unabhängig von der Kommission. Dank dessen fand die SKG nun auch im Europäischen Parlament Gehör, wo sie auf überraschend große Zustimmung stieß; offenbar unterstützt eine Mehrheit die Initiative zur Rettung der Videospiele. Genau aus diesem Grund besteht eine gute Chance, dass der in Vorbereitung befindliche „Digital Fairness Act“ das neue Gesetzespaket sein wird, das diese Frage regeln und Videospielen einen eindeutigen Schutz bieten kann.
Darüber hinaus sind auch in den Vereinigten Staaten Verfahren im Gange: Sollte der kalifornische „Protect Our Games Act“ die Anhörung im Senat erfolgreich durchlaufen, wird es für Publisher auf lokaler Ebene verpflichtend sein, die ausgegebenen Gelder zurückzuerstatten, falls die Server eines Spiels abgeschaltet werden und der Herausgeber keine Offline- oder vom Herausgeber unabhängige Spielmöglichkeit gewährleistet.